FRED – Carbon Footprint Calculator
§ 1 Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen
(1) Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die zeitlich auf die Dauer des jeweiligen Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung des “FRED – Carbon Footprint Calculator (nachfolgend „FRED“ oder „Software“) im Unternehmen des jeweiligen Kunden über das Internet.
(2) Anbieter von FRED ist die FRED GmbH, Goldene Pforte 1, 58093 Hagen (nachfolgend „Anbieter“).
§ 2 Vertragslaufzeit und Beendigung
(1) Der Vertrag tritt mit der Bestätigung der Buchung durch den Anbieter in Kraft und wird bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres geschlossen.
(2) Der Vertrag kann von dem Anbieter und dem Kunden (Anbieter und Kunde gemeinsam nachfolgend auch „Parteien“ genannt) mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt, so verlängert sich das Vertragsverhältnis um ein weiteres Kalenderjahr.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
(4) Der Anbieter wird sämtliche auf seinen Servern verbleibende Daten des Kunden 90 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen.
§ 3 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellen Version von FRED über das Internet mittels Zugriffs durch einen Browser.
(2) FRED ist ein Software-Tool, welches zur Berechnung von Product Carbon Footprints nach DIN EN ISO 14067 genutzt werden kann. Der Product Carbon Footprint wird berechnet, um Kenntnis über die Auswirkungen der Produktion von gefertigten Bauteilen zu erhalten. Hinsichtlich der weiteren Eigenschaften, der Funktionsweise, der Nutzungsmöglichkeiten und der Berechtigung zur Verwendung der Berechnungsergebnisse wird auf die „Grundlagen der CO₂eq-Berechnung im FRED: Footprint Reduction Tool“ (nachfolgend „Beipackzettel“) verwiesen, dessen Bestimmungen Teil dieser Nutzungsbedingungen sind.
(3) FRED wird in einem sorgfältig recherchierten Zustand zur Verfügung gestellt. Viele Eingangsgrößen beruhen auf Daten, die von den teilnehmenden Firmen zur Verfügung gestellt wurden und die nach bestem Wissen und Gewissen und technischer Abwägung in die Datenbank aufgenommen wurden. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Haftung für die Berechnungsergebnisse.
(4) Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit von FRED (siehe hierzu § 5 der Nutzungsbedingungen) während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird die Software in einem zum Gebrauch entsprechend diesen Nutzungsbedingungen geeigneten Zustand erhalten.
(5) Der Anbieter kann FRED jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
(6) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Anbieter nicht.
(7) Der Anbieter wird regelmäßig Wartungen an FRED vornehmen und den Kunden hierüber rechtzeitig informieren.
(8) Der Anbieter wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Der Anbieter erstellt regelmäßig Backups, die redundant gespeichert werden, um die Datensicherung und -wiederherstellung zu gewährleisten. Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern des Anbieters abgelegten kundenindividuellen Daten.
§ 4 Nutzungsumfang und -rechte
(1) Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
(2) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellen Version von FRED für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, FRED mittels Zugriffs über einen Browser nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen sowie der Bedingungen des Beipackzettels zu nutzen.
(3) Der Kunde darf FRED nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung von FRED nicht gestattet.
(4) Verletzt der Kunde eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen oder eine der Bestimmungen des Beipackzettels aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter – nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Kunden – den Zugriff des Kunden auf FRED sperren.
§ 5 Verfügbarkeit; Unterbrechung des Dienstes
(1) Die Verfügbarkeit von FRED beträgt 99,95 % im Jahresmittel. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen von FRED zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten unerheblicher Störungen gelten als Zeiten der Verfügbarkeit. Als Zeiten der Verfügbarkeit gelten insbesondere, aber nicht abschließend,
- mit dem Kunden abgestimmte Wartungs- oder sonstige Leistungen, durch die ein Zugriff auf FRED nicht möglich ist;
- unvorhergesehen erforderlich werdende Wartungsarbeiten, wie im Falle höherer Gewalt, nicht vorhersehbaren Hardwareausfällen, Streiks, Naturereignissen etc.;
- Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit der Anbieter die üblichen Schutzmaßnahmen getroffen hat;
- Ausfallzeiten aufgrund von Nichtverfügbarkeiten der Ausstattung des Kunden oder aufgrund anderer durch den Kunden verursachten Unterbrechungen (z.B. unterbleibende Mitwirkungsleistungen);
- Ausfallzeiten für das Einspielen von dringend notwendigen Security Patches;
- Ausfallzeiten, die durch Dritte (dem Anbieter nicht zurechenbare Personen) verursacht werden.
(2) Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.
(3) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen von FRED sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen erforderlich ist.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Störungen unverzüglich dem Anbieter zu melden.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im Einklang mit diesen Nutzungsbedingungen sowie den Bestimmungen des Beipackzettels erfolgt. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung von FRED keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(3) Der Kunde wird die Daten vor deren Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
(4) Der Kunde hat dem Anbieter das Entgelt für die Nutzung von FRED entsprechend § 11 dieser Nutzungsbedingungen zu entrichten.
§ 7 Support und Störungsmeldungen
(1) Anfragen des Kunden zu FRED können an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: info@fred-footprint.de. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
(2) Der Kunde hat Störungen, welche die Funktionsweise der Software beeinträchtigen, unverzüglich an die folgenden Kontaktdaten zu melden: info@fred-footprint.de.
§ 8 Gewährleistung
(1) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
(2) Der Kunde hat dem Anbieter jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel die bereits bei Vertragsschluss vorlagen ist ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
(1) Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß § 9 (1) haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommenen Garantien.
(4) § 9 gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.
§ 10 Rechtsmängel; Freistellung
Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Anbieters abgelegten Inhalte und Daten sowie deren Nutzung und Bereitstellung durch den Anbieter, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Anbieter von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.
§ 11 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
(1) Für die erstmalige Bereitstellung von FRED hat der Kunde dem Anbieter eine einmalige Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Diese beträgt
- für Kunden, die Mitglied eines an der FRED GmbH partizipierenden Verbandes sind 1.500,- EUR für bis zu fünf Nutzer. Für jeden weiteren Nutzer beträgt die einmalige Bereitstellungsgebühr 500,- EUR;
- für Kunden, die Mitglied in einem mit der FRED GmbH kooperierenden europäischen Verbandes sind 3.500,- EUR für bis zu fünf Nutzer. Für jeden weiteren Nutzer beträgt die einmalige Bereitstellungsgebühr 1.000,- EUR.
- für alle sonstigen Kunden 5.000,- EUR für bis zu fünf Nutzer. Für jeden weiteren Nutzer beträgt die einmalige Bereitstellungsgebühr 1.500,- EUR.
(2) Für die Nutzung von FRED hat der Kunde dem Anbieter eine jährliche Nutzungsgebühr zu entrichten. Die für ein Kalenderjahr von dem Kunden an den Anbieter zu entrichtende Nutzungsgebühr beträgt
- für Kunden, die Mitglied eines an der FRED GmbH partizipierenden Verbandes sind 500,- EUR für bis zu fünf Nutzer. Für jeden weiteren Nutzer beträgt die Nutzungsgebühr 250,- EUR;
- für Kunden, die Mitglied in einem mit der FRED GmbH kooperierenden europäischen Verbandes sind 1.000,- EUR für bis zu fünf Nutzer. Für jeden weiteren Nutzer beträgt die Nutzungsgebühr 375,- EUR.
- für alle sonstigen Kunden 1.500,- EUR für bis zu fünf Nutzer. Für jeden weiteren Nutzer beträgt die Nutzungsgebühr 500,- EUR.
Die Nutzungsgebühr wird erstmalig im Folgejahr der ersten Bereitstellung erhoben.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt zu Vertragsbeginn sowie jährlich im Voraus für das jeweilige Kalenderjahr. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Werktagen zur Zahlung fällig.
§ 12 Datenschutz; Geheimhaltung
(1) Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
(2) Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen und Berechnungen bzw. Berechnungsvorlagen anderer Kunden), die sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Kunden von FRED erfahren, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit die Parteien gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet sind. Die Parteien verpflichten sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine dem vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen in vollem Umfang wirksam. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist der Sitz des Anbieters in der Bundesrepublik Deutschland.